
Maklerprovision in NRW – wer zahlt was?
Wie hoch ist die Maklerprovision, wann fällt sie an und wer trägt sie? Der Überblick für Eigentümer in Bocholt.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit eine klare Regel für die Maklerprovision beim Verkauf von Häusern und Wohnungen an Privatpersonen: Beauftragt eine Partei den Makler, darf sie höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei umlegen. In der Praxis teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in Nordrhein-Westfalen daher meist je zur Hälfte.
Maklerprovision auf einen Blick
Erfolgsbasiert
Die Provision fällt ausschließlich im Erfolgsfall an – also erst, wenn der Kaufvertrag notariell geschlossen ist. Vorher entstehen für Sie keine Kosten.
Hälftige Teilung
Bei Verkauf an Privatpersonen darf die beauftragende Partei maximal 50 % auf die andere umlegen – üblich ist die je hälftige Teilung.
Transparent im Vertrag
Die genaue Höhe wird vorab schriftlich im Maklervertrag vereinbart – keine versteckten Kosten.
Beratung & Bewertung inklusive
Erstberatung und Immobilienbewertung sind bei uns kostenlos und unverbindlich.
Maklerprovision in NRW – wer zahlt was? – FAQ
Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?
Die Höhe ist frei vereinbar und wird vorab im Maklervertrag festgelegt. Üblich ist eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer.
Wann muss ich die Provision zahlen?
Nur im Erfolgsfall, nach notariellem Abschluss des Kaufvertrags. Ohne Verkauf entstehen keine Maklerkosten.
Was kostet die Immobilienbewertung?
Nichts – die Bewertung und Erstberatung sind bei Steinkamp Immobilien kostenlos und unverbindlich.
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