
Energieausweis für den Immobilienverkauf
Beim Verkauf ist der Energieausweis Pflicht. Welche Art Sie brauchen, wie lange er gilt und worauf Sie achten müssen.
Wer eine Immobilie verkauft, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen. Fehlt er, drohen Bußgelder – und Kaufinteressenten werden misstrauisch. Hier die wichtigsten Fakten für Eigentümer in Bocholt.
Energieausweis beim Verkauf
Pflicht beim Verkauf
Spätestens zur Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen und Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Wesentliche Kennwerte gehören bereits in die Anzeige.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch, der Bedarfsausweis auf einer technischen Gebäudeanalyse. Welcher zulässig ist, hängt von Baujahr und Größe des Gebäudes ab.
Zehn Jahre gültig
Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig. Danach muss für einen erneuten Verkauf ein neuer erstellt werden.
Bußgeld vermeiden
Fehlt der Ausweis oder werden Angaben in der Anzeige weggelassen, drohen Bußgelder. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, was benötigt wird, und helfen bei der Beschaffung.
Energieausweis für den Immobilienverkauf – FAQ
Brauche ich beim Verkauf zwingend einen Energieausweis?
Ja. Bei Verkauf und Vermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – was brauche ich?
Das hängt von Baujahr und Wohneinheiten ab. Für viele ältere, kleinere Häuser ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben; sonst ist meist der günstigere Verbrauchsausweis zulässig. Wir beraten Sie im Einzelfall.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.
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