Energieausweis für den Immobilienverkauf
Ratgeber · Pflichten

Energieausweis für den Immobilienverkauf

Beim Verkauf ist der Energieausweis Pflicht. Welche Art Sie brauchen, wie lange er gilt und worauf Sie achten müssen.

Wer eine Immobilie verkauft, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen. Fehlt er, drohen Bußgelder – und Kaufinteressenten werden misstrauisch. Hier die wichtigsten Fakten für Eigentümer in Bocholt.

Das Wichtigste

Energieausweis beim Verkauf

1

Pflicht beim Verkauf

Spätestens zur Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen und Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Wesentliche Kennwerte gehören bereits in die Anzeige.

2

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch, der Bedarfsausweis auf einer technischen Gebäudeanalyse. Welcher zulässig ist, hängt von Baujahr und Größe des Gebäudes ab.

3

Zehn Jahre gültig

Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig. Danach muss für einen erneuten Verkauf ein neuer erstellt werden.

4

Bußgeld vermeiden

Fehlt der Ausweis oder werden Angaben in der Anzeige weggelassen, drohen Bußgelder. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, was benötigt wird, und helfen bei der Beschaffung.

Häufige Fragen

Energieausweis für den Immobilienverkauf – FAQ

Brauche ich beim Verkauf zwingend einen Energieausweis?

Ja. Bei Verkauf und Vermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – was brauche ich?

Das hängt von Baujahr und Wohneinheiten ab. Für viele ältere, kleinere Häuser ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben; sonst ist meist der günstigere Verbrauchsausweis zulässig. Wir beraten Sie im Einzelfall.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.

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